ist ein Verein nach Schweizer Recht.
Dem Verein gehört das 'Alpenheim' auf Rigi Kaltbad, welches ihm als Versammlungsort und als Ferien- und Erholungsheim dient.
Die Generalversammlung ist das oberste Organ. Sie wählt die Vereinsführung, bestimmt das Vereinsleben, beschliesst wesentliche Geschäfte und nimmt neue Mitglieder auf. Stimmberechtigt sind alle Aktiv-, Ehren- und Freimitglieder. Aktivmitglieder besitzen ein Hüttenrecht, welches sie weitergeben oder vererben können. Der Verein steht jedermann offen.